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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 OVG B 86/77   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 OVG B 86/77 (https://dejure.org/1980,11914)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.07.1980 - 7 OVG B 86/77 (https://dejure.org/1980,11914)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juli 1980 - 7 OVG B 86/77 (https://dejure.org/1980,11914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; Art. 19 Abs. 4 GG; § 18 Abs. 1 AtVfV; § 19 Abs. 3 AtVfV; § 7 AtomG; § 7b AtomG; § 4 NWG; § 8 NWG; § 1 Abs. 2 S. 2 AtAnlVO 1970
    Bindung der Wasserbehörde an eine atomrechtliche Standortgenehmigung; Befugnis der Wasserbehörde zur Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis für ein Kernkraftwerk trotz einer positiven Standortentscheidung; Rechtsschutz eines Sportfischereivereins gegen eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der Wasserbehörde an eine atomrechtliche Standortgenehmigung; Befugnis der Wasserbehörde zur Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis für ein Kernkraftwerk trotz einer positiven Standortentscheidung; Rechtsschutz eines Sportfischereivereins gegen eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 1012
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.12.1978 - VII A 61/74
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Hingegen unterliegt die Standortwahl im Hinblick auf die von der Anlage ausgehenden radiologischen Belastungen einem als Ausprägung des Vorsorgegrundsatzes (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 a.F., Nr. 3 n.F. AtomG ) zu verstehenden und darum drittschützenden Mindestbelastungsgebot (ständige Rspr. d. Sen., vgl. Beschl. v. 17.10.1977s. a.a.O., S. 69; Urt. v. 22.12.1978, DVBl 1979, 686).

    Dieses "standortbezogene Mindestbelastungsgebot" kann u.a. dadurch verletzt sein, daß negative Standorteigenschaften eine im Vergleich zu anderen geeigneten Standorten (vgl. hierzu Urt. d. Sen. v. 22.12.1978, a.a.O., S. 688 f.) eine erhöhte Belastung von Personen bewirken, die sich zum Zwecke des Fischfangs häufig auf dem Gewässer oder an dessen Ufern aufhalten.

    Nach der von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) vertretenen Risikobewertung, wonach bei einer Bestrahlung von 1 Million Menschen mit 1 rem 100 Todesfälle zu erwarten sind (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.12.1978, a.a.O., S. 692), beliefe sich das Risiko des einzelnen, bei einer Belastung in Höhe von jährlich 2 mrem und einer Belastungsdauer von 50 Jahren an Strahlenkrebs zu sterben, auf 1:100.000.

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Hierbei handelte es sich jedoch in erster Linie um öffentliche Belange, die keinen Anspruch eines einzelnen Benutzers begründen, jede weitere Belastung des Gewässers zu unterlassen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.7.1977 - IV C 51.75 -, DVBl 1977, 897).
  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Dem steht nicht die in Anlehnung an das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 15.3.1972 - BVerwG I C 49.70 -, DVBl 1972, 678) entwickelte Rechtsprechung auch dieses Senats entgegen, daß sich ein Drittbetroffener bereits gegen Errichtungsgenehmigungen für ein Kernkraftwerk zur Wehr setzen könne, auch wenn er erst durch den eine weitere, selbständig anfechtbare Teilgenehmigung erfordernden Betrieb der Anlage und die damit verbundenen Emissionen in seinen Recht verletzt werden könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1979 - X 3908/78
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Dies läßt sich entgegen der Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 2 6.2.1979 - DÖV 1979, 521) auch nicht damit begründen, daß über die Standorteignung nur durch Vorbescheid und unter Einhaltung der dafür vorgeschriebenen Formvorschriften entschieden werden könnte.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1976 - VII B 76/74
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Diese Dosiswerte bewegen sich in einem Bereich, in denen das hier zu bewertende Individualrisiko außerordentlich gering ist und eine Risikoerhöhung nur in der Form eines Bevölkerungsrisikos bei Zugrundelegung einer sehr großen Zahl von Betroffenen errechnet werden kann (vgl. hierzu Besohl, d. Sen. v. 22.11.1976 - 7 OVG B 76/74 -, DVBl 1977, 340/343 ff. [OVG Niedersachsen 22.11.1976 - VII OVG B 76/74] ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 17. Oktober 1977 - 7 OVG B 22/77 - (DVBl 1978, 67 [OVG Niedersachsen 17.10.1977 - VII OVG B 22/77] ) entschieden und wie inzwischen das Bundesverfassungsgericht (Besohl, v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 -, DVBl 1980, 356/361) bestätigt hat, ist die ständige Praxis der Genehmigungsbehörden, atomrechtliche Gemehmigungsbescheide für sofort vollziehbar zu erklären, mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar, soweit die Betroffenen hierdurch keine irreparablen Eingriffe in ihre Rechtssphäre ohne die Möglichkeit eines effektiven, mindestens vorläufigen, Rechtsschutzes erleiden.
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Es ist im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht für die Beurteilung der Klagebefugnis entwickelten Kriterien (Nachweise bei Eyermann/Fröhler, Rdn. 85 zu § 42 VwGO ; vgl. insbesondere Urt. v. 30.10.1963 - BVerwG VC 219.62 -, DVBl 1964, 191 [BVerwG 30.10.1963 - BVerwG V C 219.62] ) nicht von vornherein auszuschließen, daß die als schutzfähig erkannten Rechte der Antragsteller zu 2) - 10) von dem angefochtenen Genehmigungsbescheid berührt werden.
  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64

    Recht auf Aufrechterhaltung der Fließgeschwindigkeit im Fischwasser -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Die Klagebefugnis der Antragsteller scheitert ferner nicht von vornherein daran, daß die unbegrenzte Ausübung des Fischereirechtes nicht unter dem Schutz des Art. 14 GG steht (BVerwG, Beschl. v. 10.2.1969 - I B 65.68 -, Buchholz, 11, Art. 14 GG Nr. 107 = RdL 1969, 187) und Umfang und Grenzen dieses Rechtes im übrigen von seiner landesrechtlichen Ausgestaltung abhängen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.1.1968, NJW 1968, 648; Urt. v. 5.4.1968, NJW 1968, 1284).
  • BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64

    Entschädigung bei Moselausbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Die Klagebefugnis der Antragsteller scheitert ferner nicht von vornherein daran, daß die unbegrenzte Ausübung des Fischereirechtes nicht unter dem Schutz des Art. 14 GG steht (BVerwG, Beschl. v. 10.2.1969 - I B 65.68 -, Buchholz, 11, Art. 14 GG Nr. 107 = RdL 1969, 187) und Umfang und Grenzen dieses Rechtes im übrigen von seiner landesrechtlichen Ausgestaltung abhängen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.1.1968, NJW 1968, 648; Urt. v. 5.4.1968, NJW 1968, 1284).
  • BVerwG, 13.03.1969 - I B 9.69

    Ungerechtfertigte Aufhebung einer im Jahre 1934 mit Zustimmung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77
    Die Klagebefugnis der Antragsteller scheitert ferner nicht von vornherein daran, daß die unbegrenzte Ausübung des Fischereirechtes nicht unter dem Schutz des Art. 14 GG steht (BVerwG, Beschl. v. 10.2.1969 - I B 65.68 -, Buchholz, 11, Art. 14 GG Nr. 107 = RdL 1969, 187) und Umfang und Grenzen dieses Rechtes im übrigen von seiner landesrechtlichen Ausgestaltung abhängen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.1.1968, NJW 1968, 648; Urt. v. 5.4.1968, NJW 1968, 1284).
  • BVerwG, 10.02.1969 - I B 65.68
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.06.1980 - 7 B 15/79
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1977 - VII B 22/77
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1979 - VII B 85/77
  • VG Meiningen, 09.02.2000 - 2 K 1232/98

    Genehmigung eines Fischereipachtvertrages; Inhaberschaft des Fischereirechts als

    Jedoch, wenn auch das Fischereirecht nach der Rechtsprechung des BGH (U. v. 03.01.1968, BGHZ 49, 231) und BVerwG (U. v. 25.09.1996, BVerwGE 102, 74) keinen absolut geschützten Anspruch darauf begründet, dass die den Fischbestand und Fischfang in einem Gewässer begünstigenden Umstände unverändert bleiben, kann der Klägerin nach § 42 Abs. 2 VwGO nicht verwehrt sein, geltend zu machen, dass in ihr geschütztes Fischereiausübungsrecht ohne gesetzliche Grundlage eingegriffen wird (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 18.07.1980, DVBl. 1980, S. 1012).
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